Beispiel Guter Praxis: Das Projekt DiaRom
Das Projekt DiaRom zeigt mit einer Impfaktion, wie Projekte gegen mittelbare Diskriminierung vorgehen können
Gefördert vom ESF Plus-Programm EhAP Plus (BMAS) unterstützt das Projekt DiaRom des Diakonischen Werks Baden-Württemberg, der Bürgerstiftung Stuttgart und des Verbandes Deutscher Sinti und Roma Rom*nja-Familien bei der Anbindung an bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Im Rahmen der Projektarbeit wurde ein gutes Beispiel zur Bearbeitung von mittelbarer Diskriminierung umgesetzt.
Steckbrief
Institutionen Diakonisches Werk Württemberg, Bürgerstiftung Stuttgart und Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg
Programm EhAP Plus (BMAS)
Förderperiode 2021 – 2027
Querschnittsthema Antidiskriminierung
Förderschwerpunkt Unterstützung der am stärksten benachteiligten Menschen
Quellen/Dokumente Projektwebsite
Mittelbare und unmittelbare Diskriminierung (FAQT)
Kontakt Meike Große Lochtmann, Diakonisches Werk Württemberg
E-Mail
Um welche Herausforderung geht es?
Eine große Herausforderung in der Antidiskriminierungsarbeit ist der Umgang mit mittelbarer Diskriminierung. Mittelbare Diskriminierung bedeutet, dass es scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren gibt, nach denen alle Menschen scheinbar gleichbehandelt werden. In der Praxis stellt sich dann aber heraus, dass bestimmte Gruppen einen Nachteil aus diesen vermeintlich neutralen Vorschriften haben. Diese Form der Diskriminierung muss nicht intendiert sein, kann aber in der Praxis zu negativen Folgen führen.
Im Fall des Projektes DiaRom ging es um eine solche allgemeine Vorgabe, die Masernimpfpflicht für Kinder in Kindertagesstätten und der Ganztagesbetreuung an Schulen. Die Impfplicht führte dazu, dass viele Kinder aus der Zielgruppe des Projektes, Neuzugewanderte Rom*nja-Familien, nicht in die Kita gehen und an der Ganztagesbetreuung in Schulen teilnehmen konnten. Die Gründe für das Nicht-Geimpftsein sind vielfältig. Zum einen erleben viele Rom*nja-Familien Diskriminierung beim Zugang zu Arztpraxen, zum anderen ist vielen Familien der Zusammenhang zwischen der Möglichkeit des Kita- und Ganztagsbesuchs und der Impfpflicht nicht klar. Möglicherweise spielen auch historisch begründete Vorbehalte gegen staatliche Medizinprogramme bei der Minderheit eine Rolle. In der Praxis bedeutet dies dann, dass das von den Familien gewünschte pädagogische Angebot, für das das Projekt einen Zugang zu eröffnen versucht, am Ende nicht wahrgenommen werden kann.
Was wird gemacht?
Das Projekt DiaRom ist ein Gemeinschaftsprojekt des Diakonischen Werks Württemberg, der Bürgerstiftung Stuttgart und des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg in Kooperation mit der Stadt Stuttgart. DiaRom setzt vor allem auf aufsuchende soziale Arbeit und bietet niedrigschwellige Verweisberatung an. Die Projektmitarbeitenden unterstützen Rom*nja-Familien bei der Anbindung an bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung und entwickeln lebensweltorientierte Angebote. Ein weiterer Schwerpunkt des Projekts liegt auf Workshops und Austauschformaten zur Sensibilisierung für und zum Abbau von Antiziganismus.
Im Rahmen der aufsuchenden sozialen Arbeit wurden die Mitarbeiter*innen auf das Problem der fehlenden Masernimpfungen aufmerksam und stellten fest, dass eine Information über die Impfpflicht nicht ausreichend ist. Stattdessen wurde mit allen Projektakteur*innen geplant, eine gemeinsame Impfaktion in Räumlichkeiten, die der Zielgruppe bekannt sind, durchzuführen. Es wurde sich auf die Suche nach einem Arzt*einer Ärztin gemacht, der*die eine solche Aktion unterstützt und vor Ort die Impfungen (es müssen mindestens zwei Impfungen durchgeführt werden) durchführen würde. Es konnte schnell ein Arzt gefunden werden, der als einzige Bedingung formulierte, dass für alle zu impfenden Kinder eine Versichertenkarte vorliegen musste.
Unter diesen Bedingungen wurde die Aktion durchgeführt, die Familien vor Ort darüber informiert und mit ihren Ängsten und Sorgen begleitet. Nachdem den Familien gut erklärt werden konnte, dass die Impfung eine notwendige Voraussetzung für eine gute pädagogische Versorgung ihrer Kinder ist, waren die Familien bereit, ihre Kinder impfen zu lassen und die Voraussetzungen für eine Kita- und Ganztagsbetreuung waren erfüllt. Um dies zu erreichen, kam dem Projekt die Zusammenarbeit zwischen den drei Projektpartner*innen und ihr Ansatz einer niedrigschwelligen aufsuchenden Arbeit zugute. Dank der Arbeit des Projektes kann Vertrauen zu der Zielgruppe geschaffen werden. Dieses Vertrauen hilft dann, die notwendigen Informationen zu verbreiten und Vorbehalte abzubauen.
Warum ist das Gute Praxis?
Die vorgestellte Aktivität ist ein gutes Beispiel für eine diskriminierungssensible Praxis, weil die Projektakteur*innen aufmerksam im Alltag der Menschen beobachtet haben, welche strukturellen Hürden einer guten gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstehen, und gemeinsam mit Vertreter*innen der Zielgruppe eine praxistaugliche Lösung entwickelt und realisiert haben.
Nicht die Masernimpfpflicht ist diskriminierend, sondern der erschwerte Zugang zu Kinder- oder Fachärzten und ein unzureichender Informationsstand, die dazu führen, dass die nicht erfüllte Impfpflicht zu Ausschlüssen führen. Dadurch sind Kinder von Rom*nja mittelbar benachteiligt. Das Projekt hat gezielt und sehr pragmatisch nach Lösungen gesucht, wie mehr Kinder aus der Zielgruppe geimpft werden können. Hierfür wurde gezielt analysiert, was alles der Impfung entgegensteht: Schlechter Zugang zu Kinderärzt*innen, schlechte Informationslage und generelle Skepsis gegenüber einer staatlich veranlassten Impfung. Nach der Analyse wurden erfolgreich Wege gefunden, diese Hürden gezielt zu beseitigen – Wege, die für die betroffenen Familien gangbar waren.
Was ist für einen Transfer zu beachten?
Bei der Frage, was andere von diesem Beispiel lernen können und wie diese Erfahrungen transferiert werden können, muss der Blick nicht auf die konkrete Impfaktion gelenkt werden. Vielmehr geht es um mittelbare Diskriminierungen an sich. Somit können alle ESF Plus-Programme und -Projekte von diesem Beispiel lernen, denn überall gibt es potenzielle mittelbare Diskriminierungen: etwa Unterrichtskonzepte, die nicht auf die Belange von Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind, Zugangsvoraussetzungen, die von manchen Zielgruppen schwerer erfüllt werden können als von anderen, Informationen über eine Förderung, die nur bestimmte Zielgruppen erreicht usw.
Erster Schritt für einen Transfer auf das eigene Handlungsfeld ist eine ausreichende Sensibilität für die Möglichkeit der mittelbaren Diskriminierung. Hierfür ist als allererstes eine gute Analyse des jeweiligen Handlungsfelds notwendig, die differenziert danach schaut, ob alle vom eigenen Programm/Projekt adressierten Personen durch die durchgeführten Aktivitäten gleichermaßen erreicht werden, bzw. ob für alle dieselben Erfolge erzielt werden können. Im Fall des Projektes DiaRom war es die Beobachtung bei der aufsuchenden Arbeit, dass Kinder nicht in die Kita oder in den Ganztag können. Wenn dann festgestellt wird, dass es für einzelne Teile der Zielgruppe keinen Zugang zu der Unterstützung gibt oder für diese Barrieren bestehen, die eine Unterstützung behindern, geht es um die Analyse der Gründe – in diesem Fall die nicht-erfüllte Impfpflicht – und der Frage danach, was getan werden kann, um die Barriere zu überwinden und somit gleiche Teilhabe zu ermöglichen.
Eine solche Analyse kann und sollte jedes Programm/Projekt tun, um einen bestmöglichen Erfolg für alle Menschen zu erreichen, die zur Zielgruppe gehören und von einem Angebot profitieren möchten.
Denn es geht bei dem Querschnittsthema Antidiskriminierung nicht immer nur um die direkte Ausgrenzung, um die intendierte oder nicht-intendierte direkte Herabsetzung aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals, sondern oft gerade auch um strukturelle Diskriminierungen, die verhindern, dass gleichberechtigte Teilhabe möglich ist.