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Gender Budgeting im ESF Plus

Gender Budgeting wird seit geraumer Zeit als komplementäre Strategie zum Gender Mainstreaming erachtet. „Mit dem Ansatz des Geschlechtergerechten Haushalts werden die Prozesse der Haushaltspolitik (Aufstellung, Beschluss, Vollzug, Entlastung) und die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben systematisch und unter der Maßgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern analysiert, bewertet und geplant“ (DFR 2019: Kuhl/Frey).

Gender Budgeting wurde im Rahmen des Bundes-ESF erstmals in der Förderperiode 2007-2013 umgesetzt. Damit nahm der ESF in Deutschland eine mutige Vorreiterrolle für diese Strategie in einer öffentlichen Verwaltung auf Bundesebene ein. Der Begriff Gender Budgeting trifft für diesen Ansatz nur bedingt zu, denn es werden nur die Ausgaben des ESF betrachtet und nicht die Einnahme-Seite. Im Kern handelt es sich also um ein gleichstellungsorientiertes Monitoring derjenigen Fördermittel, die nach Pro-Kopf-Ausgaben innerhalb eines ESF-Programms identifiziert werden können. In den jährlichen Auswertungen, die das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) für das BMAS erstellt (Gender Budgeting-Berichte des Bundes-ESF) werden teilnahmebezogene Programme betrachtet. Sogenannte Struktur-Programme, ebenso wie Mittel für die Technische Hilfe, sind nicht Gegenstand der Auswertung.

In den Förderperioden 2007-2013 sowie 2014-2021 wurden zwei unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Zielwertermittlung gewählt: 2007-2013 wurde seitens der ESF-Verwaltungsbehörde ein zentraler Zielwert in Höhe von 50% der Mittel für Frauen festgelegt. Zur Erreichung dieses Zielwertes sollten alle Gender Budgeting fähigen Programme (28 von 56) beitragen. In der darauffolgenden Förderperiode 2014 - 2020 wurden die am ESF beteiligten Bundesministerien aufgefordert, programmspezifische Zielwerte festzulegen (Teilhabe und Transparenz - Gender Budgeting im Bundes-ESF). Das Ergebnis der Abfrage bei den 17 Programmen (aus 28) ergab einen Gesamt-Zielwert von 46 % der Mittel, die für Frauen verausgabt werden sollten. Für 2007-2013 lag das Ergebnis bei 49,2 % der Mittel für Frauen, für die FP 2014-2020 im Jahr 2022 bei 44,8% des Budgets für Teilnehmerinnen.

Im aktuellen ESF Plus-Bundesprogramm (2021-2027) wird der Gender Budgeting-Ansatz fortgeführt und flankiert damit die gleichstellungspolitischen Zielsetzungen des ESF Plus auf Bundesebene. Denn neben den qualitativen Zielen geht es bei der Gleichstellung der Geschlechter immer auch um geschlechtergerechte Mittelverteilung und adäquate Teilnehmerinnen-Anteile. Neben den Programmberatungen zu Gender Budgeting bietet die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus auch eine Arbeitshilfe für Programmverantwortliche mit Hilfestellungen für die Zielwertermittlung auf Programmebene an. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) erarbeitet aktuell (Frühjahr 2025) den ersten Bericht für die Förderperiode 2021-2027.