Ökologische Nachhaltigkeit
Die Implementierung der Ökologischen Nachhaltigkeit im ESF Plus leitet sich aus verschiedenen Quellen ab: Erstens ist die Ökologie eine der drei Dimensionen der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung. Zweitens erfährt die Ökologische Nachhaltigkeit mit dem Europäischen Green Deal sowie der Verbindung zum internationalen Pariser Abkommen eine herausragende Position innerhalb der Kohäsionspolitik. Drittens wird die Ökologische Nachhaltigkeit im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik in Form von politischen und spezifischen Zielen explizit gefördert. Viertens wird in der Dach-Verordnung für die Kohäsionsfonds im Artikel 9 festgelegt, dass die Ökologische Nachhaltigkeit (Umwelt) als integraler Bestandteil der Förderpolitik gilt.
In der ESF Plus-Verordnung sind durch die sekundären Ziele starke inhaltliche Bezüge vor allem für den Ansatz der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) festgelegt. So soll nach Artikel 4.2 b ein Beitrag zu „einem grüneren, CO2-armen Europa durch Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für die Anpassung der Kompetenzen und Qualifikationen erforderlich ist, durch an alle Menschen einschließlich der Erwerbspersonen gerichtete Weiterbildungsangebote sowie durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz, Energieversorgung, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie“ geleistet werden.
Im ESF Plus-Bundesprogramm für 2021-2027 wird die Bekräftigung dieses Querschnittsthemas wie schon in der letzten Förderperiode aufrechterhalten. In Form von zwei ESF-Programmen (BMBF und BMWK) wird ein spezifischer Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung erwartet. Zugleich wurden umfassende Vorkehrungen zur Integration der Ökologischen Nachhaltigkeit in Form des Mainstreaming für alle ESF Plus-Programme getroffen. Diese beziehen sich auf die Programmplanung der Richtlinien und weitere Schritte der Planung und Umsetzung bis zur Projektebene.