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Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung bedeutet, grundlegende ökologische, ökonomische und soziale Standards beim Einkauf von Produkten oder Dienstleistungen einzubeziehen. Bei einer ökologischen bzw. umweltgerechten Beschaffung wird besonderer Wert auf Umweltaspekte gelegt: So sind geringe Energie- und Ressourcenverbrauch, eine hohe Material- und Energieeffizienz, gute Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen, recyclingfähige Materialien sowie umweltfreundliche Entsorgung maßgebliche Kriterien. Diese Elemente finden sich auch in den Ansätzen der Kreislaufwirtschaft oder dem Konzept der Folge- bzw. Lebenszykluskosten wieder. Durch eine Beschaffung, die Lebenszykluskosten in den Blick nimmt, werden nicht nur die Umweltbelastungen reduziert, es lassen sich zudem auch langfristig Kosten senken.

Die öffentliche Verwaltung hat immense Einsparpotenziale und Einflussmöglichkeiten.
Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand in Deutschland liegt schätzungsweise bei 500 Milliarden Euro im Jahr (Umweltbundesamt). Kaufentscheidungen, die hier getroffen werden, können eine außerordentliche Wirkung auf den Markt für umweltfreundliche Produkte haben. Zudem kommt der öffentlichen Verwaltung eine große Vorbildfunktion zu.

Dieser Vorbildfunktion wird durch die Gesetzgebung Rechnung getragen und der politische Wille zu mehr Nachhaltigkeit in der Beschaffung ist deutlich erkennbar.

Umweltgerechte Beschaffung wird durch EU- und nationales Recht durch klare Regelungen verbindlich gefordert und ermöglicht. Seit der Vergaberechtsmodernisierung 2016 und der darin enthaltenen Novellierung der Vergabegrundsätze können und müssen Nachhaltigkeitsaspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt berücksichtigt werden.

Die Bundesverwaltung hat sich durch das Bundes-Klimaschutzgesetz (2019) die klimaneutrale Organisation der Bundesverwaltung bis 2030 sowie die Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens bis zum Jahr 2045 zum Ziel gesetzt. Wie diese Ziele erreicht werden sollen, beschreibt die Roadmap klima- und treibhausgasneutral organisierte Bundesverwaltung (2024).

Des Weiteren stärken Neuregelungen im Bundes-Klimaschutzgesetz durch die Novelle von 2024, im Kreislaufwirtschaftsgesetz (2020) und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (2021) ökologische Aspekte der Beschaffung.

Im November 2024 beschloss das Bundeskabinett eine umfassende Reform des Vergaberechts. Der Fokus liegt dabei auf einer klimafreundlichen und zirkulären Wirtschaft. Die im Dezember 2024 veröffentlichte Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) der Bundesregierung verfolgt als ein zentrales Ziel, die öffentliche Beschaffung verstärkt auf Nachhaltigkeit auszurichten. Dies soll durch die Integration von Kriterien der Zirkularität in die Vergabeverfahren erreicht werden. Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt eine Bevorzugungspflicht für umweltfreundliche Erzeugnisse: “Institutionen und Stellen des Bundes sind künftig verpflichtet, im Rahmen der Beschaffung Produkte zu bevorzugen, die rohstoffschonend, energiesparend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm oder recyclingfähig sind” (Umweltbundesamt).

Zudem hat die Bundesregierung mit der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit (2021) weitere Regelungen für nachhaltige Beschaffung für Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren sowie der mittelbaren Bundesverwaltung beschlossen. Das Maßnahmenprogramm sieht u.a. vor, die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) als zentrale Beratungs- und Informationsstelle auszubauen, das Kaufhaus des Bundes als zentrale Stelle für die (ausschließlich) nachhaltige Beschaffung weiterzuentwickeln, sowie die Kapazitäten für die Umsetzung der Maßnahmen zu stärken.

Im ESF Plus gibt es weitreichende Potentiale für umweltgerechte Beschaffung. Wenn ein Großteil der Träger und der Projekte ihre Beschaffung gemäß umweltfreundlicher Kriterien ausrichtet, wäre dies ein großer Beitrag zur Ökologischen Nachhaltigkeit.