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Digitalisierung im ESF Plus


Die digitale Transformation und ihre Auswirkungen auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche ist Gegenstand einer Vielzahl nationaler und internationaler Studien, Strategien und Förderprogramme. In der Kohäsionspolitik der EU 2021-2027 ist die Digitalisierung eine politische Priorität, zu der auch durch den ESF Plus Beiträge geleistet werden sollen (ESF Plus-Verordnung).

Aus der Perspektive der Bereichsübergreifenden Grundsätze Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung ist von Interesse, wie der ESF Plus durch modellhafte, innovative Ansätze einen Beitrag zur Gestaltung einer geschlechter- und vielfaltsgerechten Digitalisierung, z.B. auf dem Arbeitsmarkt, in der Bildung, hinsichtlich sozialer Benachteiligungen etc., leisten und damit zur Minimierung der digitalen Spaltung beitragen kann. Mit Blick auf die Ökologische Nachhaltigkeit steht die Identifikation der für den ESF Plus relevanten Aspekte der Wechselwirkungen zwischen Digitalisierung und Ökologischer Nachhaltigkeit (Zwillingstransformation) im Fokus.

In der Sonderstudie zum D21-Digital-Index 2024/25 Digital Skills Gap 2025 - Digitale Spaltung neu vermessen: Kompetenzen im Lebenslagenvergleich wird festgestellt, dass digitale Kompetenzen von Frauen und Männern noch immer unterschiedlich ausgeprägt sind und dass die Ursachen dafür v.a. in strukturellen Ungleichheiten wie Bildungsgrad, Teilzeitbeschäftigung und Sorgearbeit liegen. 

Von strukturellen Ungleichheiten betroffene Menschen sind auch Zielgruppen des ESF Plus, deren Lebenssituation durch Programme und Projekte zur Geschlechtergleichstellung, zur aktiven Inklusion und zur sozioökonomischen Teilhabe verbessert werden soll.

Ansatzpunkte für eine geschlechtergerechte Digitalisierung und entsprechende Handlungsempfehlungen, die eine hohe Relevanz für die Digitalisierung in den ESF Plus-Förderschwerpunkten und -Programmen haben, sind v.a. dem Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zu entnehmen. Sie betreffen u.a. die Teilhabe von Frauen und die berufliche Selbstständigkeit in der Digitalbranche, die Plattformökonomie, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit (v.a. die Auswirkungen des Homeoffice auf die Verteilung unbezahlter Sorgearbeit) sowie Aspekte des Gesundheitsschutzes, der Entgrenzung oder den Schutz vor algorithmischer Diskriminierung und Sexismus im Internet. Der Erwerb digitalisierungsbezogener Kompetenzen in allen Phasen des Lebenslaufes, bezogen auf die Bedarfe der Zielgruppen und unabhängig vom Geschlecht, ist ein Kernanliegen des Berichtes.

Gleichstellungspolitischer Handlungsbedarf in Bezug auf die KI-Entwicklung wird auch in einer Studie der D21/des IAB zum Gender AI Gap identifiziert, da der digitale Gender Gap durch die KI-Entwicklung fortsetzt bzw. verstärkt wird:

„Künstliche Intelligenz wird immer mehr zur Schlüsselressource. Ihre Nutzung entscheidet zunehmend über Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungschancen und gesellschaftliche Teilhabe – vergleichbar mit Alphabetisierung oder Internetzugang in früheren Transformationsphasen. Der Gender AI Gap ist daher mehr als ein Unterschied in der Techniknutzung. (…) Wer KI seltener nutzt, baut weniger anwendungsbezogene Kompetenzen auf, ist seltener in strategische Implementierungs- prozesse eingebunden und prägt Einsatzszenarien weniger mit. Fehlen Frauen in diesen Prozessen, fließen ihre Perspektiven und Arbeitsrealitäten entsprechend schwächer in KI-gestützte Strukturen ein. Die Folgen sind strukturell: Ungleichheiten bei Karrierechancen und Einkommensentwicklung können sich verfestigen; zugleich steigt das Risiko einseitiger, verzerrter Technologiegestaltung."
 

Im Kontext der Antidiskriminierung werden im Bundes ESF Plus-Programm die immer noch großen Ungleichheiten hinsichtlich der Vorbereitung der Menschen auf den digitalen Wandel und die Nutzung der Chancen der Digitalisierung durch Unternehmen aufgegriffen. Insbesondere sollen Menschen unterschiedlicher Herkunft und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch den Erwerb kritischer Medien- und Digitalisierungskompetenzen gefördert werden (ESF Plus-Bundesprogramm: 13). Im Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wird festgestellt, dass der Zugang zur Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Frauen mit Behinderungen, durch geschlechtsbezogene Ungleichheiten und Barrieren gekennzeichnet ist.

Zu digitalen Diskriminierungen bei der KI-Entwicklung und -Nutzung tragen v.a. der mangelnde Einbezug der Lebenslagen, Perspektiven und Bedarfe vielfältiger Nutzer*innen sowie mangelhafte und unvollständige Datensets und -Modelle bei, wodurch auch rassistische Stereotype reproduziert werden. Fehlende Technikfolgenabschätzung, insbesondere für vulnerable und marginalisierte Personengruppen, oder unzureichende Kenntnisse über soziale Ungleichheiten, die in der Technik zu adressieren sind, zeigen deutlich den Handlungsbedarf.

Der Zusammenhang von Armut und digitaler Teilhabe, einer für den ESF Plus wesentlichen Frage, ist Gegenstand einer Expertise der paritätischen Forschungsstelle. Ergebnis der Expertise ist, dass

  • rund ein Drittel der Menschen in Deutschland sich sorgt, beim technischen Fortschritt nicht mithalten zu können,
     
  • ein Fünftel der armutsbetroffenen Menschen im eigenen Zuhause über keinen Internetanschluss verfügt und damit in der digitalen Teilhabe maßgeblich eingeschränkt ist. Armutsbetroffene Menschen nennen für dieses Fehlen eines Internetanschlusses – im Vergleich zu Menschen mit Einkommen oberhalb der Armutsschwelle – wesentlich häufiger finanzielle Gründe,
     
  • es im Hinblick auf das Vorhandensein eines Internetanschlusses und bei der Nutzung digitaler Arbeitsmittel im Beruf erhebliche Unterschiede zwischen Armutsbetroffenen und nicht von Armut betroffenen Menschen gibt.


Auch für die Ökologische Nachhaltigkeit sind vielfältige Anknüpfungspunkte zur Digitalisierung/KI zu konstatieren. Bereits im D21-Digital-Index 2022/2023 werden die potentiellen Synergien, aber auch negative Einflüsse der Digitalisierung auf die Ökologische Nachhaltigkeit thematisiert.

Durch den grünen und digitalen Wandel bedingte Veränderungsprozesse existieren nicht unabhängig voneinander, sondern beeinflussen sich gegenseitig. Digitale Technologien können zum Beispiel helfen, den CO2-Abdruck in der Produktionsindustrie und in Haushalten zu reduzieren oder die Instandhaltung und Wiederverwendbarkeit von Produkten zu erhöhen. Die digitale Transformation kann den grünen Wandel aber auch hemmen. Z.B. führen digitale Anwendungen zu hohem Stromverbrauch und CO2-Emissionen. 

In der Greenpeace Studie Umweltauswirkungen Künstlicher Intelligenz wird die Minimierung der Umweltauswirkungen von Künstlicher Intelligenz gefordert:

  1. "Eine energieeffiziente KI-Infrastruktur, die zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Dieser Ökostrom muss zusätzlich dafür produziert werden. 
  2. KI-Unternehmen müssen offenlegen,
    1.  wie viel Strom bei der Nutzung von KI verbraucht wird. Nutzende müssen erkennen können, wieviel Strom bei ihrer Nutzung verbraucht wird, 
    2. mit welchen Zielen ihre Modelle trainiert wurden und welche Umweltparameter hierbei berücksichtigt wurden.
  3. Verantwortungsübernahme seitens der KI-Hersteller für ihre Lieferkette. Sie müssen ihren Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien entsprechend ihrem Wachstum leisten und sicherstellen, dass für die lokale Zivilgesellschaft keine Nachteile entstehen (fehlendes Trinkwasser, teurere Strompreise etc.)."

Die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus berichtet auf dieser Website und durch den Newsletter regelmäßig über neue Entwicklungen im Kontext der Digitalisierung, über umsetzungsrelevante Ansätze und gute Beispiele zu geschlechtergerechter, diskriminierungssensibler und im Einklang mit den Zielen der Ökologischen Nachhaltigkeit stehender Digitalisierung.


November 2023, aktualisiert im August 2026