Was ist Ökologische Nachhaltigkeit?
Das Konzept der Nachhaltigkeit stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft und wurde 1713 erstmals erwähnt (Hans Carl von Carlowitz). Die Erkenntnis, dass einem Wald nur so viele Bäume entnommen werden dürfen, wie auch nachwachsen, wurde 300 Jahre später zu einem globalen Sinnbild der Nachhaltigen Entwicklung.
Das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung umfasst drei Dimensionen: die ökologische, ökonomische und soziale. Diese drei Dimensionen (auch Säulen) gelten als gleichwertig und stehen in Wechselwirkung zueinander. Nachhaltige Entwicklung findet dann statt, wenn diese drei Dimensionen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern miteinander in Einklang gebracht werden: Wirtschaftliche Entwicklung darf nicht auf Kosten der Umwelt oder sozialer Standards gehen; Umweltschutz muss sozial verträglich und ökonomisch vertretbar sein; Soziale Gerechtigkeit schließt ökologische und ökonomische Perspektiven ein.
Der Weg zu dieser Transformation – sei es durch die Energie- oder Verkehrswende – kann nur gelingen, wenn Klimaschutz und Armutsbekämpfung als globale Herausforderung verstanden und integriert umgesetzt werden.
Um für heutige und zukünftige Generationen lebenswerte Bedingungen herzustellen und zu erhalten, muss im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Lebens- und Arbeitsweise mit den begrenzt vorhandenen natürlichen Ressourcen entsprechend gehaushaltet werden. Den Rahmen für eine Nachhaltige Entwicklung, für sozialverträgliches Wachstum und Armutsbekämpfung stellen die ökologischen Bedingungen, bzw. planetarischen Leitplanken.
Im Jahr 2015 wurde in New York von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 mit den 17 Zielen einer nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verabschiedet. Das Ziel der Agenda ist die „Transformation unserer Welt“, die durch das Zusammenwirken der drei Dimensionen Nachhaltiger Entwicklung erreicht werden soll. Alle Mitglieder der Vereinten Nationen sind verpflichtet, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
In Deutschland wird dieser Verantwortung in Form einer Nachhaltigkeitsstrategie entsprochen. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ist seit der Neuauflage im Jahr 2016 auf die Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet. Dabei unterliegen die Nachhaltigkeitsziele „keiner Priorisierung, sie sind unteilbar und universell gültig. Die Ziele sind in vielfacher Weise miteinander verknüpft und können nicht isoliert betrachtet oder umgesetzt werden (17 Nachhaltigkeitsziele - SDGs)".
Dennoch ist eine Unterscheidung der drei Säulen – ökonomisch, ökologisch und sozial – von Bedeutung, um fachpolitische Schwerpunktsetzungen vornehmen zu können. So wird für den Europäischen Sozialfond Plus, in dem originär eher die sozialen und die ökonomischen Dimensionen zum Tragen kommen, nunmehr ein größerer Stellenwert für die ökologische Dimension der Nachhaltigen Entwicklung eingeräumt. Hier stehen für die Förderperiode 2021 – 2027 Themen wie u.a. Klimaschutz, Energieversorgung, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie im Vordergrund.