Leichte Sprache
Inhalt der Internet-Seite in Leichter Sprache
Was bedeutet Fachstelle für
Quer-Schnitt-Themen im ESF Plus?
ESF ist die Abkürzung für
Europäischer Sozialfonds.
Der ESF ist ein Fonds (Geldtopf)
der Europäischen Union (EU).
Der ESF fördert verschiedene Themen:
- Arbeit,
- Qualifizierung (Bildung)
- Integration.
Quer-Schnitt-Themen sind Themen,
die alle Bereiche betreffen.
Im Programm ESF Plus werden
wichtige Themen mit-gedacht:
- Gleichstellung der Geschlechter (Männer, Frauen, Divers)
- Anti-Diskriminierung (z.B. keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung)
- Ökologische Nachhaltigkeit (z.B. weniger Müll zum Schutz des Klimas)
In Deutschland ist das BMAS zuständig.
Das ist das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Es beauftragt die Fachstelle für Quer-Schnitt-Themen im ESF Plus.
FAQT ist die Abkürzung für die Fachstelle.
Was macht die Fachstelle für Quer-Schnitt-Themen im ESF Plus?
Die Fachstelle kümmert sich um beide Themen:
- ESF
- Quer-Schnitt-Themen
Sie berät Bundes-Ministerien.
Sie unterstützt die Netzwerk-Arbeit (Kontakte, Austausch)
zwischen den Stellen.
Sie bietet Seminare und Schulungen an.
Sie ver-öffentlicht die Ergebnisse.
Das Programm muss die Quer-Schnitt-Themen mitdenken.
Die Fachstelle achtet darauf,
dass es gut läuft.
- Die Förderung (Geld) wird zu gleichen
Teilen an Männer und Frauen verteilt.
- Alle Programme müssen z. B. auch für
Menschen mit Behinderungen sein.
Niemand darf ausgeschlossen werden wegen z. B.- Geschlecht,
- Hautfarbe,
- Migranten,
- Lesben und Schwule und andere,
- Behinderung
- Wegen der Klimakrise muss z.B. Umweltschutz auf dem Programm sein.
Das bedeutet z. B.- Weniger Müll
- Mehr Recycling
- Weniger CO2
Die Quer-Schnitt-Themen müssen klappen,
dann darf es auch Förderung geben.
Bedienung und Navigation in Leichter Sprache
Hier erklären wir Ihnen,
wie Sie diese Internet-Seite benutzen können.
Die Internet-Seite heißt
Fachstelle für Quer-Schnitt-Themen im ESF Plus.
Auf Ihrem Computer und auf Ihrem Mobil-Telefon
sieht die Internet-Seite nicht immer gleich aus.
Die Struktur und der Inhalt bleiben jedoch gleich.
Oben in der Kopfzeile
Links oben sehen Sie ein Logo.
Das ist das Logo der Fachstelle.
Wenn Sie zurück zur Startseite möchten,
klicken Sie auf das Logo.
Unter dem Logo sind Menüs.
In den Menüs sind Themen der Internet-Seite.
Das sind die Themen:
- Fachstelle (Was macht sie?)
- Grundlagen (Was sind die Quer-Schnitt-Themen?)
- Gleichstellung der Geschlechter
- Anti-Diskriminierung
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Zielgruppen und Themen
Unten sehen Sie ein großes Bild
mit der Überschrift FAQT ESF Plus.
Wo finde ich barriere-freie Angebote?
Sie sehen zwei Symbole mit Wörtern
- Leichte Sprache mit einem Buch
- Gebärdensprache mit zwei Händen
Das sind barriere-freie Angebote.
Leichte Sprache
Das ist die Seite für Leichte Sprache.
Das ist für Leichte Sprache.
Hier gibt es Texte in Leichter Sprache.
Gebärdensprache
Das ist die Gebärdensprache.
Das ist die Sprache von Menschen,
die nicht hören können.
Hier gibt es Videos in Gebärdensprache.
Erklärung zur Barriere-Freiheit
steht unten in der Fußzeile.
Dort wird erklärt, was auf der
Internet-Seite barriere-frei ist.
Kontakt
Daneben steht Kontakt.
Hier können Sie Fragen stellen oder
Informationen bekommen.
Hier können Sie eine E-Mail schreiben.
Suchen
Sie haben etwas nicht gefunden.
Sie möchten suchen.
Ganz rechts ist ein weißes Feld.
Schreiben Sie ein Wort in das Feld.
Es wird dann automatisch für Sie gesucht.
Was steht auf der Startseite?
- Kurzer Text über die Fachstelle
- Wer fördert das Projekt? (BMAS und EU)
- Newsletter (Sie können sich für den Newsletter anmelden)
Was steht in der Fußzeile?
Die gleichen Themen wie oben in der Kopfzeile.
Außerdem Impressum
und Datenschutz
Impressum
Hier stehen Informationen:
- Wer hat die Internet-Seite gestaltet?
- Wer betreut die Internet-Seite?
Datenschutz
Wir haben Informationen über Sie
wenn Sie unsere Internet-Seite besuchen.
Zum Beispiel
Wann haben Sie unsere Internet-Seite besucht?
Diese Informationen heißen Daten.
Hier erfahren Sie,
was wir mit diesen Daten machen.
Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Alle Menschen sollen Internet-Seiten
gut nutzen können.
Zum Beispiel auch
- blinde Menschen
- gehörlose Menschen und
- Menschen, die nicht alle Finger
bewegen können.
Deshalb sollten Internet-Seiten barriere-frei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barriere-Freiheit?
Und wo man sich beschweren kann,
- wenn eine Internet-Seite nicht barriere-frei ist und
- wenn eine Anwendung nicht barriere-frei ist.
Was sagt das Gesetz?
Öffentliche Stellen müssen für ihre
Internet-Seiten eine Erklärung zur Barriere-Freiheit abgeben.
Das schreibt die EU-Richtlinie 2016 / 2102 vor.
In Deutschland heißt das Gesetz BITV 2.0.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
FAQT ist für die Pflege der Internet-Seite verantwortlich.
Die öffentliche Stelle muss
sich an dieses Gesetz halten.
FAQT arbeitet für eine öffentliche Stelle
und wird sich auch an das Gesetz halten.
In der Erklärung zur Barriere-freiheit steht
Wie barriere-frei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das überprüfen.
Die öffentliche Stelle kann
das auch selbst prüfen.
Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann ist eine Liste der
Barrieren in der Erklärung.
Es muss nicht alles barriere-frei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Das ist wichtig:
Die Behörde kann nicht selbst
über die Ausnahmen entscheiden.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
Auch das Datum muss angegeben werden.
Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit abgegeben?
Barrieren melden
Sie möchten die Internet-Seite nutzen.
Aber es geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Fragen oder Beschwerden z. B.
es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren sind nicht in der Erklärung zur
Barriere-Freiheit aufgeführt.
Sie brauchen Informationen auf der Internet-Seite,
aber die Informationen sind nicht leicht zu verstehen.
Schreiben Sie an:
Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH
Ansprechpartner: Nils Pagels
Theaterstraße 8
37073 Göttingen
Tel.: +49 551 5084510
E-Mail: pagels(at)faqt-esf.de
Oder sind Sie nicht zufrieden?
Dann können Sie sich beschweren.
Schreiben Sie einen Brief an
Die Schlichtungsstelle prüft Ihre Beschwerde.
Sie kümmert sich um den Streit.
Das nennt man Schlichtung.
Deshalb heißt sie auch Schlichtungsstelle.
Die Schlichtungsstelle überprüft die öffentliche Stelle (Behörde, Amt).
Sie kümmert sich um den Streit.
Sie müssen nichts bezahlen.